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Vorsicht, Baum fällt! Motorsägenschein - Der Führerschein für die Motor - Y51100-2
( ab Fr., 5.3., 17.00 Uhr )
Der Motorsägenschein ist ein »Führerschein« für die Motorsäge. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden zweitägigen Motorsägenschulung berechtigt dieser Nachweis private Brennholz-Selbstwerber*innen zum Gebrauch von Motorsägen.
Art und Umfang des Qualifizierungsnachweises unterscheiden sich zwar je nach Bundesland und Waldeigentümer, jedoch wird der Motorsägenschein in PEFC-zertifizierten Forsten (Standard zur nachhaltigen Waldwirtschaft) von privaten Anwender*innen ab 2013 generell gefordert. Hat jemand gewerblich mit der Anwendung von Motorsägen zu tun (z. B. Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Feuerwehrleute), wird generell eine noch umfassendere Sachkunde vorausgesetzt.
Die (zunehmend verpflichtende) Teilnahme an einem Motorsägenkurs soll vor allem privaten Brennholz-Selbstwerber*innen eine ausreichende Sachkunde zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur nachhaltigen Waldwirtschaft vermitteln.
Die Motorsägenschulung umfasst
- Sicherheitsregeln, Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften
- Persönliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung
- Betriebsstoffe
- Wartung und Pflege der Motorsäge sowie Schärfen der Kette
- Schneidübungen / Fällungsübungen
Teilnahmebedingungen:
Zum Erwerb des Motorsägenscheines, aber auch zum späteren privaten Brennholzmachen, muss man mindestens 18 Jahre alt sowie den Anforderungen körperlich und geistig gewachsen sein. Dieser Motorsägenschein berechtigt allerdings nicht zum gewerblichen / beruflichen Führen eine Motorsäge.
Der Treffpunkt für die praktische Umsetzung wird am Freitag im Kurs bekannt gegeben.
Art und Umfang des Qualifizierungsnachweises unterscheiden sich zwar je nach Bundesland und Waldeigentümer, jedoch wird der Motorsägenschein in PEFC-zertifizierten Forsten (Standard zur nachhaltigen Waldwirtschaft) von privaten Anwender*innen ab 2013 generell gefordert. Hat jemand gewerblich mit der Anwendung von Motorsägen zu tun (z. B. Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Feuerwehrleute), wird generell eine noch umfassendere Sachkunde vorausgesetzt.
Die (zunehmend verpflichtende) Teilnahme an einem Motorsägenkurs soll vor allem privaten Brennholz-Selbstwerber*innen eine ausreichende Sachkunde zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur nachhaltigen Waldwirtschaft vermitteln.
Die Motorsägenschulung umfasst
- Sicherheitsregeln, Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften
- Persönliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung
- Betriebsstoffe
- Wartung und Pflege der Motorsäge sowie Schärfen der Kette
- Schneidübungen / Fällungsübungen
Teilnahmebedingungen:
Zum Erwerb des Motorsägenscheines, aber auch zum späteren privaten Brennholzmachen, muss man mindestens 18 Jahre alt sowie den Anforderungen körperlich und geistig gewachsen sein. Dieser Motorsägenschein berechtigt allerdings nicht zum gewerblichen / beruflichen Führen eine Motorsäge.
Der Treffpunkt für die praktische Umsetzung wird am Freitag im Kurs bekannt gegeben.
Vorsicht, Baum fällt! Motorsägenschein - Der Führerschein für die Motor - Y51101-2
( ab Fr., 19.3., 17.00 Uhr )
Der Motorsägenschein ist ein »Führerschein« für die Motorsäge. Nach erfolgreicher Teilnahme an einer entsprechenden zweitägigen Motorsägenschulung berechtigt dieser Nachweis private Brennholz-Selbstwerber*innen zum Gebrauch von Motorsägen.
Art und Umfang des Qualifizierungsnachweises unterscheiden sich zwar je nach Bundesland und Waldeigentümer, jedoch wird der Motorsägenschein in PEFC-zertifizierten Forsten (Standard zur nachhaltigen Waldwirtschaft) von privaten Anwender*innen ab 2013 generell gefordert. Hat jemand gewerblich mit der Anwendung von Motorsägen zu tun (z. B. Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Feuerwehrleute), wird generell eine noch umfassendere Sachkunde vorausgesetzt.
Die (zunehmend verpflichtende) Teilnahme an einem Motorsägenkurs soll vor allem privaten Brennholz-Selbstwerber*innen eine ausreichende Sachkunde zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur nachhaltigen Waldwirtschaft vermitteln.
Die Motorsägenschulung umfasst
- Sicherheitsregeln, Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften
- Persönliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung
- Betriebsstoffe
- Wartung und Pflege der Motorsäge sowie Schärfen der Kette
- Schneidübungen / Fällungsübungen
Teilnahmebedingungen:
Zum Erwerb des Motorsägenscheines, aber auch zum späteren privaten Brennholzmachen, muss man mindestens 18 Jahre alt sowie den Anforderungen körperlich und geistig gewachsen sein. Dieser Motorsägenschein berechtigt allerdings nicht zum gewerblichen / beruflichen Führen eine Motorsäge.
Der Treffpunkt für die praktische Umsetzung wird am Freitag im Kurs bekannt gegeben.
Art und Umfang des Qualifizierungsnachweises unterscheiden sich zwar je nach Bundesland und Waldeigentümer, jedoch wird der Motorsägenschein in PEFC-zertifizierten Forsten (Standard zur nachhaltigen Waldwirtschaft) von privaten Anwender*innen ab 2013 generell gefordert. Hat jemand gewerblich mit der Anwendung von Motorsägen zu tun (z. B. Forstwirte, Garten- und Landschaftsbauer, Feuerwehrleute), wird generell eine noch umfassendere Sachkunde vorausgesetzt.
Die (zunehmend verpflichtende) Teilnahme an einem Motorsägenkurs soll vor allem privaten Brennholz-Selbstwerber*innen eine ausreichende Sachkunde zum Unfall- und Gesundheitsschutz sowie zur nachhaltigen Waldwirtschaft vermitteln.
Die Motorsägenschulung umfasst
- Sicherheitsregeln, Gesundheitsschutz und Unfallverhütungsvorschriften
- Persönliche Schutzkleidung und Schutzausrüstung
- Betriebsstoffe
- Wartung und Pflege der Motorsäge sowie Schärfen der Kette
- Schneidübungen / Fällungsübungen
Teilnahmebedingungen:
Zum Erwerb des Motorsägenscheines, aber auch zum späteren privaten Brennholzmachen, muss man mindestens 18 Jahre alt sowie den Anforderungen körperlich und geistig gewachsen sein. Dieser Motorsägenschein berechtigt allerdings nicht zum gewerblichen / beruflichen Führen eine Motorsäge.
Der Treffpunkt für die praktische Umsetzung wird am Freitag im Kurs bekannt gegeben.
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